Bewerber:innen übermitteln ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung einer spezifischen Bewerbung.
Eine erneute Kontaktaufnahme für andere Jobangebote erfordert eine rechtliche Grundlage – z. B. eine vorherige Einwilligung, d.h. Talente dürfen nicht nachträglich für andere Jobs kontaktiert werden, wenn sie dieser Nutzung nicht explizit zugestimmt haben.
Die Zweckänderung verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 6).
Anstatt Bewerber:innen gezielt für einen neuen Job zu kontaktieren, kannst du ein neues Inserat veröffentlichen und die Talente erneut zur Bewerbung einladen.
Indem Auftraggeber:innen diese Grundsätze befolgen, gewährleisten sie eine faire, transparente und rechtssichere Zusammenarbeit mit Talenten. 🚀