Zum Hauptinhalt springen

Zweckentfremdung der Plattform

Jobwork nutzen mit dem Zweck der Kartei-Befüllung – Nicht zulässig

Diese Woche aktualisiert

Jobwork ist eine Plattform, die es Mitgliedern ermöglicht, sich auf verschiedene Stellenangebote zu bewerben. Unser Ziel ist es, den direkten Kontakt zwischen Bewerbern und Auftraggebern zu fördern, um passende Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Nutzung von Jobwork ausschließlich dem Zweck der aktiven Jobvermittlung dient.

Was ist nicht erlaubt?

Es ist Auftraggebern ausdrücklich untersagt, Jobwork als Plattform zu verwenden, um Bewerber zu generieren und diese ausschließlich für die Befüllung ihrer eigenen Kartei oder Datenbank zu nutzen. Dies schließt ein, dass sich Mitglieder verpflichten, sich auf anderen Webseiten zu registrieren oder eine Sedcard zu erstellen, um für einen Job in Betracht gezogen zu werden. Diese Praktiken widersprechen den Richtlinien von Jobwork und sind nicht zulässig.

Warum ist das wichtig?

Unsere Mitglieder haben ihre Profile bei Jobwork erstellt, um auf reale Jobangebote zu reagieren. Sie dürfen nicht verpflichtet werden, sich auf anderen Plattformen zu registrieren oder zusätzliche Daten bereitzustellen, um in Betracht gezogen zu werden. Jobwork soll eine vertrauenswürdige und transparente Plattform bleiben, auf der Bewerber und Auftraggeber fair zusammenfinden.

Folgen bei Missachtung:

Bei Verstößen gegen diese Richtlinien wird das betreffende Profil des Auftraggebers ohne vorherige Ankündigung gesperrt. Dies dient dem Schutz unserer Mitglieder und der Integrität unserer Plattform.

Hat dies deine Frage beantwortet?