Eine angemessene Vergütung bedeutet eine finanzielle Honorierung der erbrachten Leistung.
Gutscheine oder Waren sind kein Ersatz für eine angemessene Gage und dürfen keine zu niedrige Vergütung ausgleichen. Solche Sachleistungen können gerne als zusätzliche Goodies zu einer fairen Bezahlung angeboten werden, gelten jedoch nicht als Honorarbasis.